In der Gesellschaft aktiv
Verein
Bei den Freiwilligen Feuerwehren liegt eine Kombination von kommunaler Einrichtung und gemeinnützigen Verein vor. Das Bayerische Feuerwehrgesetz BayFwG definiert und trennt diese Bereiche. Dabei verpflichtet das Gesetz die Gemeinde für die Sicherstellung eines abwehrenden Brandschutzes und Bereitstellung eines technischen Hilfedienstes. Das Aufstellen einer aktiven Mannschaft sowie deren Ausrüstung und Unterhaltung liegen im Aufgabenbereich der Kommune.
Unser Verein "Freiwillige Feuerwehr Teugn e.V." ist der Gesellschaft verschrieben. Durch die Gemeinnützigkeit sind nur zweckgebundene Investitionen im Bereich des Brandschutzes und technischen Hilfeleistung zulässig. Hierzu zählen beispielsweise unter anderem Investitionen in Gerätschaften, Förderung des Nachwuchses in Form der Jugendfeuerwehr und Pflege der Kameradschaft und Tradition. Eine unserer größten Investitionen ist die Teilhabe an der Neubeschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs (MZF), welcher unter anderem unterstützend bei Vereinsangelegenheiten eingesetzt wird.
Die Finanzierung des Vereins ist unabhängig von der Kommune. Unser Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Veranstaltungen. Dazu zählt auch unser jährliches Bürgerfest in Teugn.
Unsere Mitglieder setzen sich vor allem aus aktive Feuerwehrdienstleistende, fördernde Mitlieder, Ehrenmitglieder und der Feuerwehrjugend zusammen. Derzeit dürfen wir uns in etwa um 300 Mitglieder freuen.